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Juni 2026


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Lohnsteuer, Umsatzsteuer
10.06.2026 (15.06.2026*)

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
24.06.2026 (Beitragsnachweis)
26.06.2026 (Beitragszahlung)

Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.

* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.

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